Anwaltskanzlei Claudia Heller | Honorar
Rechtsanwältin Claudia Heller, Fachanwältin für Familienrecht gründete im Jahr 2000 ihre Anwaltskanzlei in Kempten. Als Rechtsanwältin spezialisiert auf den Rechtsgebieten des Familienrechtes, Erbrechtes, Handels- und Gesellschaftsrechtes. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht, Immobilien- und Grundstücksrecht, Baurecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht sowie im Schadensersatzrecht.
Anwaltskanzlei Claudia Heller in Kempten, Fachanwältin für Familienrecht. Tätigkeitsschwerpunkte in Familienrecht, Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht, Immobilien- und Grundstücksrecht, Baurecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht sowie im Schadensersatzrecht. Rechtsanwältin Claudia Heller hat ihre Kanzlei in Kempten, Königstraße 17.
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honorar

Honorar

Die Gebühren werden grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ohne Zuschlag abgerechnet.

Für bestimmte außergerichtliche Tätigkeiten kann ein Stundenhonorar vereinbart werden.

Die Erstberatungsgebühr beträgt 180,00 Euro zzgl. MwSt.