Meine Kanzlei habe ich im Jahr 2000 gegründet und diese gilt seither mit stetigem Aufbau als eine v.a. auf den Rechtsgebieten des Familienrechtes, Erbrechtes und Gesellschaftsrechtes angesehene Anwaltskanzlei. Dies verdanke ich neben meinem Spezialisierungsgrad als Fachanwältin mit besonderen Kenntnissen in den jeweiligen Spezialgebieten durch vielfältige Qualifikationen und jahrelangen Erfahrungen auch dem Vertrauen, der langjährigen Treue und Weiterempfehlung vieler zufriedener Mandanten. Ich berate und vertrete kleine und mittelständische Unternehmen, Kommunen, Versicherer, Vereine und Privatpersonen. Durch eine enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern und anwaltlichen Kooperationspartnern im europäischen Ausland ist eine individuelle, auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Beratung nach der neuesten Rechtsprechung umfassend, zielorientiert, kompetent und wirtschaftlich sinnvoll auch im Ausland gewährleistet.
In der außergerichtlichen Beratung und Streitschlichtung, wie auch bei der Interessenvertretung vor den Gerichten stehe ich Ihnen gerne zur Seite und widme mich mit hohem Anspruch an mich selbst täglich neu anstehenden Fragen und Problemen, entwickele maßgeschneiderte Konzepte und gezielte Strategien, um ein optimales Ergebnis für Sie zu erzielen.
Ich löse für Sie auch Situationen, die auf den ersten Blick aussichtslos erscheinen. Die zeitnahe Bereitstellung von Unterlagen verstehe ich als Verständlichkeit.