Anwaltskanzlei Claudia Heller | Veranstaltungen
Rechtsanwältin Claudia Heller, Fachanwältin für Familienrecht gründete im Jahr 2000 ihre Anwaltskanzlei in Kempten. Als Rechtsanwältin spezialisiert auf den Rechtsgebieten des Familienrechtes, Erbrechtes, Handels- und Gesellschaftsrechtes. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht, Immobilien- und Grundstücksrecht, Baurecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht sowie im Schadensersatzrecht.
Anwaltskanzlei Claudia Heller in Kempten, Fachanwältin für Familienrecht. Tätigkeitsschwerpunkte in Familienrecht, Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht, Immobilien- und Grundstücksrecht, Baurecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht sowie im Schadensersatzrecht. Rechtsanwältin Claudia Heller hat ihre Kanzlei in Kempten, Königstraße 17.
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Verschiedene Vortragsreihen und Veranstaltungsorte werden in Kürze bekannt gegeben:

1. Vortrag – Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Testament

Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können Sie und jeden von uns persönlich in eine Situation bringen, in der eigenverantwortliche Entscheidungen nicht mehr getroffen werden können. Dies gilt sowohl für junge Leute und erst recht im Alter, wenn wir auf Unterstützung anderer angewiesen sind. Die dann erhoffte Hilfe durch Familienangehörige kann rechtsgeschäftliche Vollmachten und eigene Entscheidungen über eine medizinische Behandlung nicht ersetzen, sodass dann in allen Angelegenheiten vom Gericht eingesetzte Betreuer/innen für Sie entscheiden müssten. Dieser Vortrag soll Ihnen zeigen, welche Möglichkeiten Sie durch die rechtzeitige Errichtung einer wirksamen Vorsorgevollmacht, einer Betreuungs-verfügung oder einer Patientenverfügung haben, um für solche Situationen für sich selbst Vorsorge zu treffen.

 

2. Vortrag – Erben und Vererben – aber richtig

Für alle, die ein Testament errichten wollen oder als Erben in Betracht kommen. Der Vortrag gibt anhand von Beispielen einen Überblick über das Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht. U.a. Testament, Erbengemeinschaft, Pflichtteil etc. Vortrag mit Diskussion und Fragemöglichkeit

 

3. Vortrag – Gründung oder Übernahme eines Unternehmens

Die Gründung oder die Übernahme eines Unternehmens müssen gut vorbereitet sein. Kompetenter Rat ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für eine gelungene Realisierung der Gründungsidee oder einer Unternehmensnachfolge. Der Bund und die Länder behandeln Unternehmensnachfolger dabei förderrechtlich wie Existenzgründer. Damit steht dem Unternehmen für die Finanzierung seines Einstiegs die gesamte Palette der Existenzgründerförderungen zur Verfügung.

 

4. Vortrag – Unternehmen in der Krise

Guter Rat bei Insolvenz Problemlösungen für Schuldner und Gläubiger Insolvenzantragsgründe prüfen, feststellen und beseitigen

 

5. Vortrag – Unternehmensnachfolge

Bei jeder Unternehmensnachfolge handelt es sich um einen Einzelfall mit individuellen Besonderheiten. Dennoch gibt es eine Reihe von Kernfragen, denen sich sowohl der Nachfolger als auch der bisherige Eigentümer und Firmenchef regelmäßig und rechtzeitig stellen müssen. Nicht zuletzt ist die gute Kooperation beider Seiten ein entscheidender Faktor für einen erfolgreichen Führungs- und Eigentümerwechsel. Im Vortrag wird dies anhand von Checklisten vorgestellt. Bei einer Übertragung innerhalb der Familie kann die Eigentumsübertragung bereits zu Lebzeiten oder erst nach dem Erbfall auf verschiedene Weise erfolgen, wie bspw. durch vorweggenommene Erbfolge bzw. Schenkung schrittweise Schenkung und Verkauf gewillkürte Erbfolge per Testament oder Erbvertrag gesetzliche Erbfolge unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben und steuerlichen Aspekte.